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Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) berechtigt den Inhaber zum Erwerb von Seenotsignalmitteln, die dem Sprengstoffrecht unterliegen. Darunter fallen z. B. Handsignalmittel wie Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchtöpfe. Prüfungen für die Signalpistole (Kal. 4) im Sinne des Waffenrechts sind wegen rechtlicher Unklarheiten bis auf weiteres ausgesetzt. man spricht deshalb bei der aktuellen Prüfung auch vom kleinen Pyroschein. Bei Wiederaufnahme der Prüfung können Inhaber des Fachkundenachweises über eine kleine Zusatzprüfung ihren bisherigen Befähigungsnachweis um den Teil Signalpistole erweitern. Im Folgenden finden Sie detaillierte Angaben zur Signalmittelprüfung:
Theorieteil:
Praxisteil: Handhabung von Signalmitteln
Pyro-Kurs I 2012
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| Datum | Uhrzeit | Thema | Ort |
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| Mo. 25.06. | 19.00 - 20.30 Uhr | Theorieeinweisung | Gasthaus Feldwies, Übersee |
| Datum | Uhrzeit | Thema | Ort |
|---|---|---|---|
| Mo. 05.11. | 19.00 - 20.30 Uhr | Theorieeinweisung | Gasthaus Feldwies, Übersee |
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